top of page
  • cogiateam

2021: Cogia AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

aus genehmigtem Kapital für Unterlegung des Unternehmenswachstums



Der Vorstand der Cogia AG (ISIN: DE000A3H2226 / WKN A3H222) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von EUR 3.000.000,00 um bis zu EUR 500.000,00 auf bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnberechtigt.


Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 14. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb der Bezugsfrist (voraussichtlich vom 14. Mai 2021 bis 28. Mai 2021) können die Aktionäre die neuen Aktien im Verhältnis 6:1 (6 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 1 neuen Aktien) zu einem Bezugspreis von EUR 3,00 mittelbar beziehen.


Gemäß der Regelung in § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) in Verbindung mit § 4 WpPG erfolgt die Durchführung des Bezugsangebots prospektfrei auf Basis eines Wertpapier-Informationsblattes, dessen Veröffentlichung voraussichtlich am 11. Mai 2021 erfolgt.


Die neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen.


Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu ca. EUR 1,43 Mio. soll vorrangig für den Ausbau des Vertriebs und der Entwicklung von neuen Produkten sowie der Finanzierung weiterer Akquisitionen verwendet werden.


1 Ansicht0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page